Verteidigung und Verteidiger




Der Verteidiger ist Beistand des Beschuldigten. So knapp beschreibt die Strafprozeßordnung, das Verfahrensgesetz für Strafsachen, seine Aufgabe. Während der Richter sich bemüht, neutral zu bleiben und der Staatsanwalt Belastendes sowie Entlastendes gegen den Beschuldigten ermittelt hat, arbeitet der Verteidiger einseitig und voreingenommen: Er will dem Beschuldigten möglichst gut aus seinen Schwierigkeiten heraushelfen.

Dazu nutzt er seine Rechtskenntnisse und seine Erfahrung. Je nach Lage des Falles wird der Verteidiger dafür sorgen, ein Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, eine Hauptverhandlung zu vermeiden, einen Freispruch herbeizuführen oder eine Strafe, die der nachgewiesenen Tat angemessen ist, zu erreichen. Mal nutzt er die Mittel der Diplomatie, mal die der Verweigerung, also des Schweigens des Beschuldigten.

So vielgestaltig wie die anfallenden Aufgaben sind die Schritte des Verteidigers: Er nimmt teil an Durchsuchungen, Haftterminen, Rechtsgesprächen mit Richter und Staatsanwalt, Hauptverhandlungen. Er erhält volle Akteneinsicht und versteht die Akten über ihre einzelnen Blätter hinaus zu lesen und zu bewerten. Darauf gestützt kann er den Beschuldigten fachkundig und hilfreich beraten.

Bei alldem achtet der Verteidiger darauf, daß das Verfahren gegen den Beschuldigten fair bleibt und niemand mit ihm 'Schlitten fährt'. Hinter Einschränkungen der Beschuldigtenrechte steht selten eine Absicht der Strafverfolger, oft aber berufliche Überlastung. Es erfordert dann einen Verteidiger um herauszufinden, ob zB notwendige Belehrungen wirklich und richtig erteilt worden sind oder ob dieses oder jenes Beweismittel überhaupt vor Gericht verwertet werden darf.

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